Helvetia Transporte Verpackung Onlinebestellung

ADRESSENÄNDERUNG

Ein Wohnungswechsel geht immer auch mit einem administrativen Aufwand einher. Es müssen Adressänderungen verschickt , verschiedene Ab- und Anmeldungen getätigt, Versicherungen angepasst werden und dergleichen mehr. Die folgende Liste soll Ihnen Orientierungshilfe und Kontrollmittel zum Abhaken gleichzeitig sein.

Gemeinde und Stadtverwaltung:

Sie müssen sich bei einem Ein- oder Auszug innert 8 Tagen persönlich bei beiden Einwohnerkontrollen melden. Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

Schweizer Staatsangehörige:

  • Mietvertrag
  • Familienbüchlein (sofern vorhanden)
  • Identitätskarte/n, falls vorhanden
  • Militärdienst – und/oder Zivilschutzdienstbüchlein
  • AHV-Ausweis(e)
  • Heimatschein
  • Versicherungsausweis der Krankenkasse für die ganze Familie

Ausländische Staatsangehörige:

  • Pass/Pässe
  • Ausländerausweis/e
  • AHV-Ausweis(e)
  • evtl. Zusicherung/en zur Aufenthaltsbewilligung des Migrationsamtes (sofern vorhanden)
  • Familienbüchlein (sofern vorhanden) (sofern vorhanden).
  • Versicherungsausweis der Krankenkasse für die ganze Familien

Auch bei einem Umzug innerhalb derselben Gemeinde, ist es ebenfalls Ihre Pflicht, sich persönlich auf der Gemeindeverwaltung bzw. Stadtverwaltung zu melden. Hierbei müssen Sie den Niederlassungsausweis (Meldebestätigung bzw. Schriftenempfangsschein) vorweisen.

Die oben aufgeführten Dokumente werden nicht bei jeder Gemeinde benötigt!

Behörden:

  • Einwohnerkontrolle: Persönlich bei der Einwohnerkontrolle abmelden Schriftenempfangsschein, Zivilschutz- und Dienstbüchlein mitnehmen
  • Versorgungsbetriebe
  • Evtl. Termin für Ablesetag vereinbaren: Wasser, Strom, Gas, Fernwärme
  • AHV-Ausgleichskasse (gilt für Rentner und Selbständigerwerbende)
  • Fahrzeug-/Führerausweis innert 14 Tagen mit neuer Adresse dem Strassenverkehrsamt zustellen
  • Militär, innert 14 Tagen dem Sektionschef/ Armee-Kreiskommando des Wohnkanton melden
  • Umzug in einen anderen Kanton: zusätzlich eine Kopie des Schriftenempfangsscheins und ein Passfoto beilegen (genauer Ablauf siehe Rubrik „KFZ Ummelden“)

Banken / Post:

  • Bankkonten (Überweisungsaufträge mit neuer Adresse anfordern)
  • Für Postenkonti schriftlich bei der Poststelle oder im Operation Center melden
  • Nachsendeantrag am Poststellenschalter ausfüllen. Evtl. Postfach kündigen
  • Kreditkarteninstitute informieren
  • Vollmachten ändern/widerrufen

Versicherungen:

  • Hausratversicherung (evtl. neuer Wohnsituation anpassen)
  • Haftpflichtversicherung
  • Krankenkasse
  • Motorfahrzeug-Versicherungen
  • Lebensversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • etc.

Telekommunikation:

  • Telefon: (Swisscom, Sunrise, Cablecom etc.)
  • Mobiletelefonabonnement
  • Radio- und Fernsehen: (Billag)

Adressänderungsanzeigen an:

  • Arbeitgeber (wer umzieht, hat Anrecht auf einen Freitag)
  • Service-Abonnements
  • Zeitungen und Zeitschriften
  • Versandhäuser
  • Ärzte, Zahnarzt, Tierarzt
  • Automobilclub (ACS, TCS, VCS)
  • Geschäftspartner
  • Rechtsanwalt
  • Steuerberater
  • Schule, Hort und Kindergarten
  • Wartungsverträge
  • Freunde
  • Verwandte
  • Nachbarn
  • Vereine, Clubs

Gerne beraten wir Sie im ersten Schritt telefonisch unter 0848 800 990 oder 043 537 80 48

An den Anfang scrollen
Call Now Button